Titel: Kompendium der Kriminalistik Band 1
Autor: Manfred Lukaschewski
Verlag: Brokatbook Verlag
Genre: Fachbuch
Seitenzahl: 532 Seiten
Erschienen: April 215
Ausgabe: Taschenbuch
ISBN: 978-1326637507
Preis: 29,99 Euro [E-Book]
34,90 Euro [Taschenbuch]
In diesem Kompendium werden primäre Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Kriminalpolizei von Wichtigkeit sind. Das Kennen von Zusammenhängen ist für eine zielgerichtete Ermittlungsarbeit unerlässlich und bedeutet immer einen Zeitvorsprung.
Dem interessierten Laien soll dieses Kompendium Einblick in die komplexe Arbeit der Kriminalpolizei geben und somit zur weiteren Wertschätzung der notwendigen umfangreichen Kenntnisse, über die ein Kriminalist verfügen sollte, beitragen.
Den Studierenden soll dieses Kompendium Leitfaden für weiterführende, intensivere Studien bieten und Anhaltspunkte setzen, die ihn befähigen sollen, die gesamte Komplexität ihres Berufes einschätzen zu können. Es soll nicht den Anschein erwecken, das gesamte Wissen eines Kriminalisten darzustellen, sondern immer nur einen kleinen Ausschnitt liefern.
>>Die Stichwörter sind in alphabetischer Reihenfolge angeordnet und sind zu Beginn jeder Erklärung durch Fettdruck hervorgehoben. Die alphabetische Reihenfolge richtet sich nach dem ersten Wort.
Sind gleichlautende Stichworte mit unterschiedlicher<<
Im Grunde kann ich das Buch nur mit Beispielen aus dem Buch rezensieren, damit ihr nachvollziehen könnt, was uns Manfred Lukaschewski mit diesem Buch sagen möchte. Er erklärt uns Begriffe aus der Kriminalistik, die unheimlich spannend waren.
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),
nach § 222 StGB macht sich strafbar, wer den Tod eines anderen durch >Fahrlässigkeit verursacht. Erfolgsverursachung und Verletzung der Sorgfaltspflicht begründen danach für sich allein noch nicht den Unrechtstatbestand der fahrlässigen Tötung.
Hinzukommen muss vielmehr die objektive Zurechenbarkeit des Todeserfolges. Dieses normative Kriterium setzt einen bestimmten Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang zwischen dem fahrlässigen Verhalten und dem Eintritt des tatbestandlichen Erfolges voraus:
Im Todeserfolg muss aufgrund eines tatbestandsadäquaten Kausalverlaufs gerade die Pflichtwidrigkeit des Täterverhaltens, das heißt diejenige rechtlich missbilligte Gefahr zum Ausdruck kommen, die durch die Sorgfaltspflichtverletzung geschaffen oder gesteigert worden ist und deren Eintritt nach dem Schutzzweck der Norm vermieden werden sollte.
Das Maß der erforderlichen Sorgfalt richtet sich objektiv nach den Umständen und subjektiv nach den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Täters.
Pathologischer Rausch,
meist genügen zu seiner Auslösung schon geringe Mengen Alkohol; es kann allerdings auch eine Aufpfropfung auf einen >einfachen Rausch erfolgen. Es handelt sich um ein schweres, wenn auch kurzes, Krankheitsbild und äußert sich in hochgradiger Unruhe und Aggressivität. Betroffene wirken eher als geisteskrank, nicht wie betrunken.
Eine Indikation zur Begutachtung zum pathologischen Rausch (gilt auch für den >pathologisch gefärbten Rausch) liegt vor:
I) wenn die Tat im krassen Widerspruch zur bisherigen Lebensgeschichte steht,
II) wenn die Tat abrupt (anscheinend) ohne „Vorgeschichte“ begann,
III) wenn das Handeln von Zeugen völlig anders geschildert wird als das bei Betrunkenen üblich ist: kein Beginn mit rowdyhafter Handlung, keine Entwicklung, kein sich aufschaukelnder Streit,
IV) wenn ein erheblicher Gegensatz zwischen geringer Menge Alkohols und Intensität der gewalttätigen Handlung besteht,
V) wenn es nach der Tat zum Einschlafen, Erschlaffen, Zusammenfall kommt,
VI) wenn Voraussetzungen chronischer und akuter Art erkennbar bzw. erfahrbar sind (Schädel-Hirn-Trauma, schwere Konfliktsituationen, die keine Beziehung zum Opfer haben u.a.)
Pathologisch gefärbter Rausch,
beschreibt alle Zustände, die zwischen dem >einfachen Rausch und dem >pathologischen Rausch liegen. Es liegt entweder eine generelle oder akute Alkoholintoleranz vor. Meist ist ein plötzliches Einsetzen der Erscheinungen zu beobachten, die im Widerspruch zum sonstigen Verhalten stehen.
Pathopsychologie,
Zweigdisziplin der Psychologie, die sich mit psychischen Auffälligkeiten befasst, die zwar aus der Mitte der Norm üblicher Verhaltensweisen heraustreten, indes aber nicht Krankheitswertigkeit haben.
Leichenbeseitigung,
Anwendung verschiedener Methoden zur Beseitigung von Leichen durch den Täter.
Neben Versuchen des Versteckens der Leiche (im Kleiderschrank, im Keller, durch Einmauern, unter Haustreppen, in einem „Kellergrab“, unter Misthaufen, auf Mülldeponien, im Wasser usw.) am häufigsten defensive Leichenzerstückelung mit anschließendem Vergraben, ins Wasser werfen u.ä. der Leichenteile.
Auch Versuche der Auflösung der Leiche oder Teilen von ihr durch starke Säuren oder durch Verbrennen (Leichenteile bzw. Neugeborene sind durchaus in einem Kohleofen zu verbrennen).
Einzelne, wenn auch hitzegeschrumpfte Knochenteile sind immer auffindbar.
Leichenbesichtigung,
erste, am Leichenfundort meist durch Kriminalbeamte vorgenommene Untersuchung der Leiche mit dem Ziel, für einen Ermittlungsansatz bedeutsame Spuren und Erkenntnisse wie z.B. Verletzungen, Leichenstarre, Körpertemperatur, Leichenflecke, Fäulnisgrad und die vermutliche Todesursache festzustellen.
Die Leichenbesichtigung soll sich sowohl auf den bekleideten als auch auf den unbekleideten Körper erstrecken.
Leichenblut,
beim plötzlichen Tod vorwiegend flüssiges Blut durch Flüssigbleiben oder post mortale Fibrinolyse.
Bei Agonie Gerinnung zu Cruor- oder Speckhautgerinnsel. Leichenblutfarbe dunkelrot bis blaurot (sauerstoffarm), nach Kohlenmonoxid und Zyanidintoxi
In alphabetischer Reihenfolge bekommt man solche Begriffe erklärt und am Ende des Buches auch Fotos zu sehen.
Autor: Manfred Lukaschewski
Verlag: Brokatbook Verlag
Genre: Fachbuch
Seitenzahl: 532 Seiten
Erschienen: April 215
Ausgabe: Taschenbuch
ISBN: 978-1326637507
Preis: 29,99 Euro [E-Book]
34,90 Euro [Taschenbuch]
Klappentext:
Das vorliegende Kompendium enthält die Stichworte, die in der praktischen Arbeit eines jeden Kriminalisten von Bedeutung sind. Es hat keineswegs das Ziel, die Arbeit der Spezialisten, wie die der Mitarbeiter der Kriminaltechnik, die Mitarbeiter der forensischen Bereiche der Psychologie, Psychiatrie oder Medizin zu ersetzen oder ihre hochgeschätzte Arbeit in Teilen überflüssig zu machen. Ziel ist es, dem Kriminalisten das Rüstzeug zu geben, um die Sachverhalte besser einschätzen zu können und aus diesen Einschätzungen präzise und schnelle Entscheidungen fällen zu können. Das Einleiten von schnellen, zielgerichteten und damit sofort wirksamen Maßnahmen kann und muss expliziter Bestandteil kriminalpolizeilicher Ermittlungsarbeit sein.In diesem Kompendium werden primäre Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Kriminalpolizei von Wichtigkeit sind. Das Kennen von Zusammenhängen ist für eine zielgerichtete Ermittlungsarbeit unerlässlich und bedeutet immer einen Zeitvorsprung.
Dem interessierten Laien soll dieses Kompendium Einblick in die komplexe Arbeit der Kriminalpolizei geben und somit zur weiteren Wertschätzung der notwendigen umfangreichen Kenntnisse, über die ein Kriminalist verfügen sollte, beitragen.
Den Studierenden soll dieses Kompendium Leitfaden für weiterführende, intensivere Studien bieten und Anhaltspunkte setzen, die ihn befähigen sollen, die gesamte Komplexität ihres Berufes einschätzen zu können. Es soll nicht den Anschein erwecken, das gesamte Wissen eines Kriminalisten darzustellen, sondern immer nur einen kleinen Ausschnitt liefern.
Meine Meinung:
Dieses Buch beinhaltet stichwortartig, welche Bedeutung bestimmte Wörter in der Kriminalistik hat.>>Die Stichwörter sind in alphabetischer Reihenfolge angeordnet und sind zu Beginn jeder Erklärung durch Fettdruck hervorgehoben. Die alphabetische Reihenfolge richtet sich nach dem ersten Wort.
Sind gleichlautende Stichworte mit unterschiedlicher<<
Im Grunde kann ich das Buch nur mit Beispielen aus dem Buch rezensieren, damit ihr nachvollziehen könnt, was uns Manfred Lukaschewski mit diesem Buch sagen möchte. Er erklärt uns Begriffe aus der Kriminalistik, die unheimlich spannend waren.
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB),
nach § 222 StGB macht sich strafbar, wer den Tod eines anderen durch >Fahrlässigkeit verursacht. Erfolgsverursachung und Verletzung der Sorgfaltspflicht begründen danach für sich allein noch nicht den Unrechtstatbestand der fahrlässigen Tötung.
Hinzukommen muss vielmehr die objektive Zurechenbarkeit des Todeserfolges. Dieses normative Kriterium setzt einen bestimmten Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang zwischen dem fahrlässigen Verhalten und dem Eintritt des tatbestandlichen Erfolges voraus:
Im Todeserfolg muss aufgrund eines tatbestandsadäquaten Kausalverlaufs gerade die Pflichtwidrigkeit des Täterverhaltens, das heißt diejenige rechtlich missbilligte Gefahr zum Ausdruck kommen, die durch die Sorgfaltspflichtverletzung geschaffen oder gesteigert worden ist und deren Eintritt nach dem Schutzzweck der Norm vermieden werden sollte.
Das Maß der erforderlichen Sorgfalt richtet sich objektiv nach den Umständen und subjektiv nach den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Täters.
Pathologischer Rausch,
meist genügen zu seiner Auslösung schon geringe Mengen Alkohol; es kann allerdings auch eine Aufpfropfung auf einen >einfachen Rausch erfolgen. Es handelt sich um ein schweres, wenn auch kurzes, Krankheitsbild und äußert sich in hochgradiger Unruhe und Aggressivität. Betroffene wirken eher als geisteskrank, nicht wie betrunken.
Eine Indikation zur Begutachtung zum pathologischen Rausch (gilt auch für den >pathologisch gefärbten Rausch) liegt vor:
I) wenn die Tat im krassen Widerspruch zur bisherigen Lebensgeschichte steht,
II) wenn die Tat abrupt (anscheinend) ohne „Vorgeschichte“ begann,
III) wenn das Handeln von Zeugen völlig anders geschildert wird als das bei Betrunkenen üblich ist: kein Beginn mit rowdyhafter Handlung, keine Entwicklung, kein sich aufschaukelnder Streit,
IV) wenn ein erheblicher Gegensatz zwischen geringer Menge Alkohols und Intensität der gewalttätigen Handlung besteht,
V) wenn es nach der Tat zum Einschlafen, Erschlaffen, Zusammenfall kommt,
VI) wenn Voraussetzungen chronischer und akuter Art erkennbar bzw. erfahrbar sind (Schädel-Hirn-Trauma, schwere Konfliktsituationen, die keine Beziehung zum Opfer haben u.a.)
Pathologisch gefärbter Rausch,
beschreibt alle Zustände, die zwischen dem >einfachen Rausch und dem >pathologischen Rausch liegen. Es liegt entweder eine generelle oder akute Alkoholintoleranz vor. Meist ist ein plötzliches Einsetzen der Erscheinungen zu beobachten, die im Widerspruch zum sonstigen Verhalten stehen.
Pathopsychologie,
Zweigdisziplin der Psychologie, die sich mit psychischen Auffälligkeiten befasst, die zwar aus der Mitte der Norm üblicher Verhaltensweisen heraustreten, indes aber nicht Krankheitswertigkeit haben.
Leichenbeseitigung,
Anwendung verschiedener Methoden zur Beseitigung von Leichen durch den Täter.
Neben Versuchen des Versteckens der Leiche (im Kleiderschrank, im Keller, durch Einmauern, unter Haustreppen, in einem „Kellergrab“, unter Misthaufen, auf Mülldeponien, im Wasser usw.) am häufigsten defensive Leichenzerstückelung mit anschließendem Vergraben, ins Wasser werfen u.ä. der Leichenteile.
Auch Versuche der Auflösung der Leiche oder Teilen von ihr durch starke Säuren oder durch Verbrennen (Leichenteile bzw. Neugeborene sind durchaus in einem Kohleofen zu verbrennen).
Einzelne, wenn auch hitzegeschrumpfte Knochenteile sind immer auffindbar.
Leichenbesichtigung,
erste, am Leichenfundort meist durch Kriminalbeamte vorgenommene Untersuchung der Leiche mit dem Ziel, für einen Ermittlungsansatz bedeutsame Spuren und Erkenntnisse wie z.B. Verletzungen, Leichenstarre, Körpertemperatur, Leichenflecke, Fäulnisgrad und die vermutliche Todesursache festzustellen.
Die Leichenbesichtigung soll sich sowohl auf den bekleideten als auch auf den unbekleideten Körper erstrecken.
Leichenblut,
beim plötzlichen Tod vorwiegend flüssiges Blut durch Flüssigbleiben oder post mortale Fibrinolyse.
Bei Agonie Gerinnung zu Cruor- oder Speckhautgerinnsel. Leichenblutfarbe dunkelrot bis blaurot (sauerstoffarm), nach Kohlenmonoxid und Zyanidintoxi
In alphabetischer Reihenfolge bekommt man solche Begriffe erklärt und am Ende des Buches auch Fotos zu sehen.
Mein Fazit:
Sehr interessant. Ich fand es spannend, wie der Autor all diese Begriffe detailliert beschrieben. Dieses Buch ist ein reines Sachbuch, keine Lektüre, aber richtig super.
Meine Bewertung: 5/5
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